Dienstag, 2. Dezember 2008

Jobcenter

2. Dezember 2008
In jeder Pannenstatistik weit vorn

Die Unfähigkeitsbehörde, von manchen noch Jobcenter Wilhelmshaven genannt, dürfte in jeder Pannenstatistik eine Spitzenposition übernehmen: Stellt ein Langzeitarbeitsloser eine nicht ganz alltägliche Frage, bekommt er keine oder eine falsche Auskunft. Wie Jens K., der mit dem Gedanken an einen Umzug in eine Stadt gespielt hat, in der seine Chancen auf einen Arbeitsplatz nach seiner Auffassung größer sind als in Wilhelmshaven. Also sprach er mit seiner Fallberaterin und stellte die Frage in den Raum: „Trägt das Jobcenter die Umzugkosten?“

Diese Frage pflanzte sich fort von Büro zu Büro, wurde gerufen durch geöffnete Türen, die Antwort, die schließlich bei Fallberaterin und Jens K. ankam, lautete: „Keine Ahnung.“ Man könne ja mal die Leistungsabteilung fragen. Aber die sei zurzeit überlastet. Bevor Jens K. wieder nach Hause ging, ließ er eine zweite Frage zurück: „Die im Grundgesetz verbürgte Freizügigkeit gilt aber doch wohl auch für mich?“

Nach diesem Jobcenter-Besuch stöberte Jens K. im Internet herum und las unglaubliche Geschichten. Da berichtete eine Frau, die aufgefordert worden war, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen, dass sie keinerlei Unterstützung bekommen hatte. Ein Arbeitsloser, der den Ort wechseln wollte, wurde daran gehindert, indem man ihm den Geldhahn zudrehte. Offensichtlich hatte sich die Situation für Langzeitarbeitslose mit der Einführung von Hartz IV dramatisch verschlechtert, der Willkür der Behörden war Tür und Tor geöffnet. Denn es gab auch Jobcenter, die ihre Einwilligung zu einem Umzug gaben - und schon lief alles reibungslos über die Freizügigigkeits-Bühne.

Entmutigen ließ sich Jens K. jedoch nicht. Er pfiff auf die Umzugskosten, packte seine Siebensachen und ließ sich in einer anderen Stadt nieder. Das Jobcenter informierte er darüber nicht, bekam weiter Hartz IV und fand nach zwei Monaten einen Arbeitsplatz. Fortan konnte er selbst für seinen Unterhalt sorgen.

Für die Unfähigkeitsbehörde, von manchen noch Jobcenter Wilhelmshaven genannt, gibt es auch einen Rückrufdienst, wenn es irgendwo hakt. Der nimmt Beschwerden entgegen und vereinbart einen Termin zur Klärung des Sachverhaltes. So die Theorie. Doch dieser Rückrufdienst der Bundesagentur für Arbeit verzweifelt inzwischen, denn Karl S. ist kein Einzelfall.

Der bekommt immer noch einen Scheck, obwohl er längst wieder über ein Bankkonto verfügt. Außerdem sind ihm seine Leistungen ohne ersichtlichen Grund gekürzt worden. Seit Monaten ist der Rückrufdienst um Klärung bemüht, erzählt der Unfähigkeitsbehörde, von manchen noch Jobcenter Wilhelmshaven genannt, immer wieder diese Geschichte, aber ein Termin für Karl S. ist einfach nicht zu bekommen. Heute ist Karl S. wieder vom Rückrufdienst angerufen worden: „Sie müssen noch Geduld haben.“

Auch den Dezember-Scheck hat er zu seiner Bank gebracht. Wieder muss er ein paar Tage warten, bis er über sein Geld verfügen kann. Mit seiner Bank trifft er sich terminlich inzwischen in der Mitte, die Bankangestellte sagt: „Ach, wieder diese Kollegen…“

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