Bundesverfassungsgericht droht mit Neuwahlen
Wird der Bundestag nach den Parlamentsferien vom Verfassungsschutz
beobachtet, weil im Parlament zumindest neun CDU-Abgeordnete sitzen, die bei
einer Wahl, die dem deutschen Grundgesetz entsprochen hätte, dort gar nicht
wären, weil sie lediglich mit Überhangmandaten hineingemogelt worden sind? Oder
erklärt die Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig,
bevor der Bundestag von den Karlsruher Richtern aufgelöst werden kann?
Über drei Jahre haben Union und FDP an einem neuen Wahlrecht herumgebastelt,
weil das alte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen verfassungsrechtlichen
Gefallen gefunden hatte. Was dabei herauskam, gefiel den Hütern des
Grundgesetzes noch weniger. Die waren heute richtig sauer. Sie zerrissen alles,
was die Regierungsparteien zu Papier gebracht hatten, um dem Verhältniswahlrecht
den Garaus zu machen. Der aktuelle Bundestag ist nicht mehr rechtmäßig gewählt.
Karlsruhe droht sogar schon mit Neuwahlen, wenn die Politik nicht endlich und
dazu auch noch schnell ein Wahlrecht zustande bringt, das mit dem Grundgesetz in
Einklang steht.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Sieg der Demokratie über
das Machtstreben von Politikerinnen und Politikern, die irgendwann vergessen
haben, von wem in diesem Staat die Macht ausgeht…
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